BHKG – Quo Vadis? Teil III

Im dritten und letzten Teil meiner Serie zum Entwurf des BHKG möchte ich auf die Themen „Leiter der Feuerwehr“, „Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr“ und „Mannschaftssprecher“ eingehen. Somit letztlich alle Themen, welche primär auf das Ehrenamt bezogen sind. Hier findet ihr nochmal die beiden ersten Teile –BHKG Quo Vadis? Teil IBHKG Quo Vadis? Teil II

Stärkung des Ehrenamtes bei der Leitung der Feuerwehr.

Der Gesetzentwurf des BHKG zielt mitunter auch auf eine Stärkung des Ehrenamtes ab. Dies ist natürlich zu begrüßen, da ein Großteil des Brandschutzes in NRW durch Kollegen der Freiwilligen Feuerwehren abgedeckt wird. Bei der Frage der Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr stellt sich bei einer rein ehrenamtlichen Wehr natürlich nicht die Frage, ob der Leiter der Wehr auch dem Ehrenamt angehört. Trotzdem darf nicht unterschätzt werden, wie umfangreich mittlerweile die Aufgaben und Verpflichtungen dieser Funktion sind. Die Gemeinden verlassen sich oft auf die fachliche Expertise dieses Kollegen, um die Umsetzung des FSHG und zukünftig des BHKG zu planen und durchzuführen. Somit kommt dem Leiter der Feuerwehr eine hohe Verantwortung zu, unabhängig vom Status des Ehrenamtes. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kann dies mitunter auch privatrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es wäre daher, vor allem im Sinne der Kollegen, sicher zu begrüßen, wenn hier auch die Möglichkeit eines hauptamtlichen Leiters einer ansonsten reinen Freiwilligen Feuerwehr im Gesetz verankert werden würde. An dieser Stelle muss man betonen, dass dies nicht die Arbeit der ehrenamtlichen Kollegen schmälern soll, vielmehr denke ich, dass insbesondere die doch recht große Verantwortung, welche mit dieser Funktion einhergeht, entsprechend gewürdigt werden sollte. Weiterhin darf man nicht unterschätzen, dass auch aufgrund der gestiegenen Anforderungen an eine Feuerwehr, der zeitliche Umfang dieser Arbeit nicht mehr zu unterschätzen ist. Es geht nicht nur um das Verfassen von Dankes- und Beförderungsreden oder das Verleihen von Orden. Vielmehr sind die Enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde genauso wichtig, wie die zeitlich intensive Kameradschaftspflege. Zudem ist die Feuerwehr nicht mehr das, was sie vor fünfzehn oder zwanzig Jahren war. Vor allem mit der fortschreitenden Technisierung der Gesellschaft steigen die Anforderungen an Fachkompetenz und Ausbildung rasant an. Wenn ich mir meinen Arbeitstag als Beamter einer Berufsfeuerwehr anschaue, dann habe ich monatliche Sollarbeitszeiten von ca. 190 – 230 Stunden. Eine Berufsfeuerwehr kann natürlich nicht mit einer kleinen Freiwilligen Feuerwehr eins zu eins verglichen werden, jedoch gibt es für die rund 320 aktiven Kollegen der FF Aachen eine Geschäftsstelle, die mit zwei Beamten besetzt ist und somit monatlich ca. 400 – 450 Arbeitsstunden anfallen. Und hierin sind nur die Verwaltungs- und Büroarbeiten integriert. Es wurde noch kein einzelner Kollege befördert, keine Ausbildung geleistet etc. Daher muss die Frage erlaubt sein, ob die Leitung einer Feuerwehr, egal ob freiwillig oder hauptamtlich, überhaupt noch im Ehrenamt zu sehen ist. An dieser Stelle habe ich dann auch direkt die Überleitung zur Frage der Leitung einer FF mit einer hauptamtlichen Wache geschafft. Hier sieht der Gesetzestext und auch die Version der Verbände lediglich eine Beteiligung des hauptamtlichen Kollegen in der Leitung der Feuerwehr vor. Da ich sowohl freiwillig als auch beruflich Feuerwehrmann bin, habe ich Einblick in beide Welten. Für mich ist das eine mein Hobby, das andere mein Beruf, dem ich einen Großteil meiner Zeit widme. Und mit diesem Vergleich von Hobby und Beruf ist gleichzeitig ganz gut beschrieben, wie insbesondere das Verhältnis bei Aus- und Fortbildung aussieht. Hier möge mir jeder Kollege der FF verzeihen, aber es ist nunmal so, dass ich in zwei Jahren meiner beruflichen Ausbildung und Anwärterzeit ein vielfaches an Ausbildung und Wissen erhalten habe, als in den vorherigen zehn Jahren bei der FF. Ich möchte hiermit ausdrücklich nicht die Leistungsbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren herabwürdigen, sondern darauf aufmerksam machen, dass die übertragenen Aufgaben die selben sind, egal ob hauptamtlich oder freiwillig. Und ich denke, jeder wird mir zustimmen, das die Basis guter Leistung fundierte und umfangreiche Ausbildung ist. Wenn man dies berücksichtigt, dann muss die Frage erlaubt sein, warum im Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen ist, dass der freiwillige Kollege, welcher zwangsläufig nicht die Zeit und Ausbildung in die Aufgabe investieren kann wie der hauptamtliche Kollege, dem Leiter der hauptamtlichen Wache vorgesetzt ist. Ich persönlich bin in diesem Punkt ganz klar der Meinung, dass Argumente der Kameradschaft und Bindung an das Ehrenamt bei einer solchen Entscheidung nur bedingt Berücksichtigung finden können, vor allem wenn es in letzter Konsequenz um die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben und ggf. das Leben von Menschen geht. Spätestens hier muss jeder persönliche Anspruch hinten anstehen und die bestmögliche Qualität sichergestellt werden. Zusammengefasst bin ich somit der Meinung, dass der Leiter einer Feuerwehr, unabhängig davon, ob es sich um eine FF mit oder ohne hauptamtliche Wache handelt, ein hauptamtlichen Kollege mit B-IV-Qualifikation sein sollte.

Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr

Den Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr gibt es überall dort, wo eine Freiwillige Feuerwehr an eine Berufsfeuerwehr angeschlossen ist. Diesen gibt es bereits heute und er hat die Aufgabe, die Belange der FF gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr, welcher automatisch auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist, zu vertreten. Die Zielsetzung ist durchaus zu begrüßen, da eine gute Zusammenarbeit von FF und BF elementar ist für die effektive und zielgerichtete Abwehr von Gefahren. Nun sieht der Gesetzestext jedoch vor, dass dieser Sprecher der FF umfassende Befugnisse erhalten soll. So wird diesem eine Position in der Leitung der Feuerwehr zugesprochen. Ferner ist dieser bei allen wesentlichen Entscheidungen einzubeziehen. Diese Formulierung lässt Spielraum für verschiedenste Interpretationen. So kann dies von einer einfachen Anhörung des Sprechers bis hin zu einem regelrechten Vetorecht reichen. Dies muss m.E. zwingend geändert werden. Zum einen darf und soll der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr keinerlei Mitspracherecht zu Themen erhalten, welche ausschließlich die Berufsfeuerwehr betreffen. Insbesondere Personalfragen oder auch Themen wie der Rettungsdienst müssen unbedingt außerhalb der Zuständigkeit des Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr liegen. Dies ist bereits aus fachlicher Sicht geboten, zumal eine Qualifikation des Sprechers der Freiwilligen Feuerwehr nicht definiert wird. Hier setzt übrigens auch die Stellungnahme der Verbände an. Ferner wird auch auf die ungeklärte Frage des Wahlrechts eingegangen. Hierzu kann ich mich der Stellungnahme uneingeschränkt anschließen. Der gesamte Gesetzespassus zum Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr sollte somit nochmals überprüft und überarbeitet werden.

Mannschaftssprecher

Der neue Gesetzesentwurf sieht neben dem Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr auch die Funktionen Mannschaftssprecher vor. Auch diese Funktion kann ich inhaltlich unterstützen, auch hier muss jedoch an einigen Stellschrauben im Gesetzestext nachgebessert werden. Mir stellt sich z.B. Die Frage, warum jede Gruppe und jeder Zug einen Mannschaftssprecher benötigt. Je nach Größe der Freiwilligen Feuerwehr wird hier ein Personenkreis gebildet, der ebenso große wie der Kreis der Führungskräfte ausfallen könnte. Hat nun jeder dieser Mannschaftssprecher das direkte Vorspracherecht beim jeweiligen Wehrleiter, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass alleine durch diese Maßnahme große Teile der verfügbaren Zeit des Wehrleiters beansprucht werden. Schaut man sich die Formulierung der Aufgaben an

Mannschaftssprecherinnen und Mannschaftssprecher sollen die Wahrnehmung der Führungsaufgaben unterstützen, indem sie den Zusammenhalt und das soziale Miteinander in der Einheit fördern, zur Integration des Einzelnen in die Einheit beitragen, Konflikten vorbeugen und an der Bewältigung bestehender Konflikte mitwirken.“

dann fällt auf, dass diese Funktionsbeschreibung insbesondere bei Freiwilligen Feuerwehren zu den Aufgaben der Gruppenführer gehört. Es besteht somit die Gefahr, dass bestehende Strukturen ausgehebelt werden und der durchaus sinnvolle Meldeweg an den direkten Vorgesetzten ausgeheilt wird. Ich denke somit, dass dieser komplette Absatz inhaltlich überdacht und geändert werden sollte.

Fazit

So, dies war der dritte und letzte Teil meiner kleinenSerie zum Entwurf des BHKG. Ich habe bewusst nicht jeden Paragraphen angesprochen, sondern nur jene herausgepickt, die mir persönlich besonders wichtig sind. Dies resultiert sowohl aus meiner beruflichen als auch meiner freiwilligen Tätigkeit. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es sich hier ausdrücklich um meine persönlichen Einschätzungen handelt und in keinster Weise die Haltung der FF Roetgen oder der Feuerwehr Aachen wiedergegeben wird. Ferner möchte ich zudem erwähnen, dass ich einige Themen auch nur aufgrund meiner Sichtweise von zwei Seiten, der des Freiwilligen und der des Berufsfeuerwehrmannes, angeschnitten habe. Dies erlaubt mir, beide Sichtweisen zu Vergleichen und gibt mir zudem Einblicke in beide Tätigkeiten. Es gibt sicher noch weitere Punkte, die im Gesetzesentwurf diskutiert werden sollten, jedoch würde dies den Rahmen der Artikel, aber auch den Rahmen meiner Freizeit sprengen 😉 Solltet Ihr weitere Anmerkungen oder auch Hinweise zu Themen haben, die nicht angesprochen wurden, dann fügt dies gerne in den Kommentaren an. Auch Fragen zu diesem und den anderen beiden Artikeln könnt ihr gerne in den Kommentaren stellen.

Update: Mittlerweile sind bei Amazon bereits die kommentierten Versionen von Klaus Schneider und von Ralf Fischer erschienen. Für Aufgabenträger bei Feuerwehren aber auch jeden interessierten Feuerwehrmann zu empfehlen. (Affiliate Links)

Max Nüßler

Kopterflieger, Hobby-Filmer, Berufsfeuerwehrmann und Teilzeit-Blogger

Als Berufsfeuerwehrmann bin ich Teil der Berufsfeuerwehr Aachen. Ich bin dort als Einsatzleiter verantwortlich für die Führung des Teams an Einsatzstellen. Zudem bin ich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen ehrenamtlich tätig. Weiterhin arbeite ich an meinem Youtube-Kanal und meiner Webseite mit den Inhalten Feuerwehr, Drohnenflug und Film.

I am a professional Fire Fighter working at the Fire and Rescue Service of Aachen, Germany. While on shift in my role as Incident Commander I am responsible for leading the deployed units in case of an emergency. Additional I´m a Volunteer Fire Fighter in the municipaltity of Roetgen, south of Aachen.

Furthermore I run my own youtube channel and website dealing with firefighting, drone-flying and filming.