Katastrophenschutz in Deutschland | Was kann er leisten – und was nicht

von Jan 1, 2023Allgemein

In der aktuellen Zeit gehöre ich somit zu jenen, die empfehlen, sich individuell auf mögliche Schadenslagen vorzubereiten, unabhängig von der aktuellen Lage mit Krieg und potentieller Energieknappheit. Der wesentliche Schritt ist hier, dass man sich mit dem Thema beschäftigt und individuell die eigene Situation betrachtet. Wenn man am Ende zu dem Schluss gelangt, dass man keine Vorbereitung braucht, dann ist dies zumindest ein Ergebnis der individuellen Risikoeinschätzung. Auf dem gleichen Wege lässt sich schließlich auch der Umfang der eigenen Maßnahmen festlegen.Hallo zusammen und herzlich willkommen zu diesem neuen Video!

Heute beschäftige ich mich mit der Leistungsfähigkeit des Katstrophenschutzes. Speziell die Grenze der Leistungsfähigkeit wird in diesen Tagen oft falsch ausgelegt. Somit stelle ich mir die Frage: Was kann der Katastrophenschutz leisten – und was nicht? Die Antwort auf diese Frage ist meines Erachtens besonders wichtig für die persönliche Risikoeinschätzung in der heutigen Zeit und kann helfen die eigenen Vorbereitungen zu planen, sofern man dies denn überhaupt beabsichtigt.

Aber nun genug der Vorrede, lasst uns ins Thema einsteigen!

Teil 1 – Ein bischen Rechtliches

Festgelegt ist dies zunächst im Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz des Bundes. Dort ist aber auch festgelegt, dass der Zivilschutz Aufgabe des Bundes ist und der Katastrophenschutz Aufgabe der Bundesländer. Die Aufgaben und das Leistungsspektrum werden also in 16 Landesgesetzen festgeschrieben. Die erste Feststellung lautet also bei der Antwort auf die Ursprungsfrage:

„Kommt auf das Bundesland an“

Ganz so unterschiedlich sind die Definitionen dann aber doch nicht. Daher gehe ich zunächst für dieses Video mal davon aus, dass die grundlegende Aufgabe identisch ist.

In meinem Fall orientiere ich mich an der Gesetzgebung meines Bundeslandes in NRW. Vor allem müssen wir zunächst mal klären, was eine Katastrophe eigentlich bedeutet. Dort heißt es im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz:

„Eine Katastrophe [ist] ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.“

Eine Katastrophe ist somit ein Schadenereignis, das derart groß ist, dass sehr viele Menschen betroffen ist und in der Regel eine einzelne Organisation oder Behörde nicht mehr in der Lage ist, dieses Ereignis alleine zu bewältigen.

Ein paar Sätze weiter, im Bereich der Zuständigkeiten ist dann definiert, dass

„die Kreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz zuständig sind. Das Land hat zudem zentrale Aufgaben des Katastrophenschutzes“

Die Kreise und kreisfreien Städte sind somit die zentrale Stelle der praktischen Umsetzung des Katastrophenschutzes in Deutschland. Konzeptionell, finanziell und materiell werden diese durch das Land und in Teilen auch den Bund unterstützt. Zudem bedienen sich die Kreise darüber hinaus den Einheiten der Gemeinden.

Und was bedeutet dies nun für die Praxis?

 Teil 2 – Umsetzung und Realität

Nachdem wir nun wissen, dass die zentrale Schaltstelle für den örtlichen Katastrophenschutz bei den Kreisen liegt, wissen wir auch, dass sich die jeweiligen Planungen regional unterscheiden können. Trotzdem gibt es auch sehr viele Parallelen. So sind die Hauptakteure im Katastrophenschutz die Einheiten von:

  • Feuerwehren
  • Am Katastrophenschutz teilnehmende Hilfsorganisationen, z.B. DRK, JUH, MHD ASB etc.
  • das THW als Bundesbehörde
  • alle weiteren Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welche im Rahmen des Katastrophenschutz der örtlichen Leitung unterstellt werden können, z.B. Einheiten der Polizeien der Länder oder des Bundes im Rahmen der Amtshilfe oder auch eigener Zuständigkeiten

Wir haben somit eine an den Verwaltungsgrenzen orientierte Organisationsform und innerhalb dieser unterschiedliche Akteure und unterschiedliche Detailplanungen.

Was jedoch allen Katastrophenschutzbehörden gemein ist, ist die Tatsache, dass im Katastrophenfall der Modus der individuellen Versorgung des Einzelnen verlassen wird und eine Art Beschränkung auf das Wesentliche stattfindet. Man geht also davon aus, dass in einer Katastrophenlage derart umstrukturiert werden muss, dass zum einen das zentrale Geschäft der Gefahrenabwehr weiter betrieben werden kann und zum anderen ggf. Maßnahmen ergriffen werden müssen, die die grundsätzlichen Lebensgrundlagen wieder herstellen. Beispielsweise kann bei einem Erdbeben eine wesentliche Aufgabe sein, dass Straßen und Infrastruktur wieder nutzbar gemacht werden, damit die Hilfsdienste diese wieder nutzen können und auch die Menschen wieder mobil sind. Bei einem Stromausfall, der ja momentan in aller Munde ist, wird zunächst die Aufrechterhaltung des Betriebes von kritischen Infrastrukturen, wie z.B. der Krankenhäuser, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Wasserversorgung etc. priorisiert werden.

Was all diesen Szenarien aber gemein ist, ist die Tatsache, dass die individuelle Versorgung der Menschen mit sonst jederzeit verfügbaren Leistungen zumindest eingeschränkt sein kann. Der Katastrophenschutz wird den Ausfall dieser und sonstiger Dienstleistungen nicht kompensieren können. Es wird z.B. keine zentrale Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser oder Ähnliches für die gesamte Bevölkerung geben, hierfür existieren schlicht keinerlei Vorräte. Lediglich in kleinem und lokalen Umfang wären solche Maßnahmen möglich und denkbar. In der Regel dann aber schon unter Zuhilfenahme externen Unterstützungseinheiten. Es wird also vorausgesetzt, dass das Ereignis relativ lokal eingegrenzt ist und die umliegenden Behörden Hilfe leisten können.

Kernbestandteil eines funktionierenden Katastrophenschutzes ist daher die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Je besser die Bürger sich selbst versorgen können, umso weniger muss der Katastrophenschutz diese Lücken füllen und desto gezielter können die wirklichen Ursachen des Problems angegangen werden.

Teil 3 – Fazit

Was der Katastrophenschutz am Ende leisten kann hängt also auch viel mit uns allen bzw unserer eigenen Vorbereitung zusammen. Eine wichtige Erkenntnis hierbei ist jedoch, dass alle behördlichen Maßnahmen des Katastrophenschutzes nicht mehr auf die individuelle Betreuung und Problemlösung des Einzelnen abzielen, sondern vielmehr eine Priorisierung und Zentralisierung der Aufgaben beinhalten. Der Katastrophenschutz baut sozusagen auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf und versucht die zentralen Problemstellungen anzugehen und zu lösen.

In der aktuellen Zeit gehöre ich somit zu jenen, die empfehlen, sich individuell auf mögliche Schadenslagen vorzubereiten, unabhängig von der aktuellen Lage mit Krieg und potentieller Energieknappheit. Der wesentliche Schritt ist hier, dass man sich mit dem Thema beschäftigt und individuell die eigene Situation betrachtet. Wenn man am Ende zu dem Schluss gelangt, dass man keine Vorbereitung braucht, dann ist dies zumindest ein Ergebnis der individuellen Risikoeinschätzung. Auf dem gleichen Wege lässt sich schließlich auch der Umfang der eigenen Maßnahmen festlegen.

Denn eins ist gewiss, im Falle einer großflächigen Schadenslage wird zunächst niemand kommen und mich mit Wasser und Lebensmitteln oder sonstigen alltäglichen Verbrauchsgütern versorgen. Der Katastrophenschutz kann dies nicht leisten und hat auch ganz andere Aufgaben in einer solchen Lage.

Das soll es für dieses mal gewesen sein. Wenn Ihr Fragen zu diesem oder anderen Themen habt, dann schreibt mir gerne ein paar Zeilen oder kommentiert hier unter diesem Video. Wenn Ihr zudem Wünsche für neue Videos bzw. spezielle Themen habt, so habe ich euch einen Link in die Infobox gesetzt, über den ihr eure Anregungen eintragen und mitteilen könnt.

Bis demnächst! Tschüss!

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Max Nüßler

Kopterflieger, Hobby-Filmer, Berufsfeuerwehrmann und Teilzeit-Blogger

Als Berufsfeuerwehrmann bin ich Teil der Berufsfeuerwehr Aachen. Ich bin dort als Einsatzleiter verantwortlich für die Führung des Teams an Einsatzstellen. Zudem bin ich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen ehrenamtlich tätig. Weiterhin arbeite ich an meinem Youtube-Kanal und meiner Webseite mit den Inhalten Feuerwehr, Drohnenflug und Film.

I am a professional Fire Fighter working at the Fire and Rescue Service of Aachen, Germany. While on shift in my role as Incident Commander I am responsible for leading the deployed units in case of an emergency. Additional I´m a Volunteer Fire Fighter in the municipaltity of Roetgen, south of Aachen.

Furthermore I run my own youtube channel and website dealing with firefighting, drone-flying and filming.