BHKG – Quo Vadis? Teil II

Im ersten Teil meiner kleinen Serie zum Gesetzesentwurf für das neue BHKG habe ich mich zunächst mit den Themen der Ölspurproblematik, der Wiedereinführung des Katastrophenbegriffs und der Mitwirkung der Gemeinden im Katastrophenschutzbeschäftigt. Den Artikel findet ihr übrigens hier. Heute geht es um weitere Themen des Entwurfes und der Stellungnahme verschiedener Verbände wie AGBF NRW, AGHF NRW, VdF, Städtetag etc.

Aufgaben des Kreises

Die Stellungnahme der Verbände empfiehlt eine zusätzliche Verankerung der Gegenseitigen Information bei großen Schadenslagen, sofern diese auch Relevanz für die benachbarten Kreise und kreisfreien Städte haben kann. Diese Praxis ist bei vielen Leitstellen schon heute gelebte Praxis, daher wäre eine Übernahme in das Gesetz meines Erachtens nur eine konsequente Weiterführung dieser Praxis. Aktuell werden bereits viele Schadenslagen per Sofortmeldung der Bezirksregierung gemeldet. Diese entscheidet jedoch eigenständig, in wie weit eine Information an benachbarte Leitstellen weitergeleitet wird. Eine Information der Nachbarleitstellen ist hierdurch nicht sichergestellt. Besonders in Grenzgebieten arbeiten die Leitstellen besonders eng zusammen, so dass auch ein Verständnis für die Arbeit der Kollegen aber auch ein Bewusstsein für die Wichtigkeit gegenseitiger Information besteht. Somit sollte sich dieser zusätzliche Passus einfach umsetzen lassen und sich in Zukunft bewähren.

Brandschutzbedarfspläne

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass die Gemeinden Brandschutzbedarfspläne aufstellen und fortschreiben müssen. Es ist jedoch der Passus entfallen, welcher die Beteiligung der Feuerwehr regelt. Ich sehe hierin die Gefahr, dass die Feuerwehren, welche in der Regel am besten einschätzen können, welcher Bedarf besteht, bei der Erstellung der Bedarfspläne aussen vor bleiben. Eine Konsequenz hieraus könnte eine starke Reduzierung der Planung auf Grundlage der finanziellen Zwänge sein. Insbesondere die reine Vorhaltung von Einsatzmittel für den Fall, dass diese benötigt werden, ist nicht immer einfach zu verstehen und verschlechtert natürlich auch den Kosten-Nutzen-Faktor, je weniger Einsätze die Feuerwehr zu bewältigen hat. Auf der anderen Seite ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass im Rahmen einer Bedarfsplanung für eine Feuerwehr die eigene Wehr umfangreich beleuchtet werden sollte, auch wenn dies bedeutet, dass alte Regelungen und Verfahrensweisen als nicht mehr zeitgemäß aussortiert werden. Man sieht speziell bei kleineren Feuerwehren den Trend, dass besonders Fahrzeuge und Gerät nicht aufgrund eines belegbaren Bedarfs auf Grundlage von statistischer Auswertungen beschafft werden, sondern vielmehr traditionell die Nachfolgemodelle der alten Fahrzeuge angeschafft werden. Der Trend geht hier in der Regel zur Überdimensionierung der Fahrzeuge. Letztlich muss man eine Feuerwehr im Gesamten betrachten und dann die Vorgaben der Bedarfsplanung bzw. der anerkannten Schutzziele konsequent umsetzen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Beteiligung der eigenen Feuerwehr wichtig ist, und somit auch gemäß der Stellungnahme der Verbände, dieser Passus wieder im Gesetz verankert werden sollte. Dies ist aber nur dann zielführend, wenn die eigene Wehr auch bereit dazu ist, konsequent und analytisch die eigenen Leistungsmerkmale und Ansprüche zu beleuchten.

Förderungen durch das Land

Dieses Thema ist auch aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit für mich etwas zwiespältig zu sehen. Es ist zwar durchaus begrüßenswert, dass das Land sich auf die Fahnen geschrieben hat, im Sinne der Verbesserung von Brandschutz, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes Planungen durchzuführen und auch Material und Gerät anzuschaffen. Leider wird dies m.E. nicht konsequent genug umgesetzt. Hier werden oftmals Konzepte geschrieben und erlassen und die Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte anschließend mit der Umsetzung finanziell und organisatorisch alleine gelassen. In den letzten Jahren stapeln sich z.B. die Abrollbehälter des Landes auf den Höfen der Feuerwehrstandorte. Eine finanzielle und organisatorische Unterstützung für den Betrieb und vor allem die Ausbildung an diesem Gerät bleibt hingegen oftmals aus. Zudem muss die jeweilige Kommune die Kosten für die Trägerfahrzeuge eigenständig tragen. Eine Feuerwehr, die bislang keine Abrollbehälter im Fuhrpark hatte, ist somit gezwungen das Trägerfahrzeug nur für das Landeskonzept anzuschaffen. Dies ist für mich dann keine konsequente Förderung mehr, sondern wirkt eher als Maßnahme, die ausreicht, der Gesetzesvorlage zu genügen. Zudem kommt hinzu, dass einzelne Standorte gar nicht in der Lage sind, eine personelle Umsetzung der zugrundeliegenden Konzepte eigenständig durchzuführen, so dass auch hier zwangsweise überörtliche Regelungen getroffen werden müssen. Der Nutzen dieser Fahrzeuge und Konzepte kommt in der Regel nur dann zum Tragen, wenn es überörtliche Anforderungen gibt. Es ist natürlich grundsätzlich gut, dass bei Bedarf solche Einheiten zur Verfügung stehen, jedoch bin ich der Meinung, dass das Land hier mehr in der Pflicht wäre und finanziell sowie organisatorisch mehr leisten müsste.

Das IdF – Ausbildungsstätte des Landes

Das Land NRW hat sich dazu verpflichtet, die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte der Feuerwehren auszubilden. Auch im Gesetzesentwurf ist dies festgeschrieben und soll weitergeführt werden. Hinzugekommen ist das Themenfeld des Katastrophenschutzes. Damit ein einheitlicher Ausbildungsstand erreicht werden kann und auch unter Berücksichtigung der finanziellen Optimierung führt ein Weg an einer zentralen Ausbildungsstätte vorbei. Es ist in der Vergangenheit jedoch zu beobachten, dass das IdF seinen Aufgaben nicht mehr vollständig nachkommen kann. So fehlen regelmäßig Ausbildungsplätze, insbesondere im Bereich der Gruppenführerausbildung. In den vergangenen zwei Jahren sind daher einzelne Berufsfeuerwehren hingegangen und haben zusätzliche B III Lehrgänge, unter Führung des IdF, veranstaltet und erfolgreich abschließen können. Leider hat dies nicht dazu geführt, dass zusätzliche Plätze angeboten werden, das IdF hat vielmehr die eigenen Lehrgänge zurückgefahren und die Kapazitäten anderweitig verplant. Somit ist keine Verbesserung eingetreten, sondern lediglich eine Umverteilung der Dozenten auf Kosten der Berufsfeuerwehren durchgeführt worden. Kommen nun weitere Aufgabenfelder des Katastrophenschutzes hinzu, ist nahezu sicher, dass das jetzt schon zu geringe Angebot an Lehrgangsplätzen weiter reduziert werden muss. Hier muss meines Erachtens ganz klar durch das Land gegengesteuert werden. Der gesteigerte Bedarf an Führungskräften und Spezialkräften ist mitunter auch auf die gestiegenen Anforderungen und zusätzlichen Aufgaben zurückzuführen, die durch Landeskonzepte entstehen. Eine Erweiterung des Personalbestandes und ggf. Auch der infrastrukturellen Möglichkeiten des IdF ist daher unumgänglich. Der vierte Absatz des Gesetzesentwurf

„Das Land unterstützt die Brandschutzforschung und -normung.“

birgt viel Potenzial. Es bleibt abzuwarten, welche Früchte es trägt, dass das Land hier aktiv mitwirken will. Aktuell wird der Großteil der Forschung noch auf Ebene der einzelnen Feuerwehren durchgeführt, welche aufgrund eigenem Interesse z.B. Kooperationen mit ansässigen Universitäten eingehen.

Fazit

Der zweite Teil meiner Serie ist damit auch beendet. Es ging im Wesentlichen um überörtliche Aufgabenwahrnehmung bzw. Die Aufgaben der Kreise und des Landes. Hier sind gute Ansätze zu beobachten, bei denen ich jedoch insbesondere das Land in der Pflicht sehe, dies nicht nur im Gesetz zu formulieren, sondern auch konsequent die gesetzten Ziele umzusetzen. Auch auf Grundlage des FSHG wurden bereits viele Verpflichtungen niedergeschrieben, jedoch in letzter Konsequenz nicht zu Ende gebracht. Es ist sicher vorteilhaft verschiedne Themen überregional anzugehen, speziell die Bündelung von Wissen und auch Kosten macht dies effizient, jedoch befürchte ich, dass sich faktisch nicht viel ändern wird und die Leistungen des Landes nicht umfänglich sein werden und die Kreise und Kommunen weiterhin mit diversen Themen und Aufgaben konfrontiert werden, die das Land zwar angeht und ansengt, die Umsetzung jedoch weiterhin lokal und eigenständig durchgeführt werden muss. Hier sehe ich z.B. die Möglichkeit der Einrichtung von landeseigenen Einheiten, welche durch das Land oder die Bezirksregierungen unterhalten, finanziert und ausgebildet werden. Besonders solche Einheiten, die im Katastrophenschutz mitwirken sollen und aufgrund geringer Einsatzzahlen recht teuer in der Unterhaltung sind, können durch das Land aufgestellt und unterhalten werden. Auch hier wieder der Aufruf an alle Leser: Kommentiert gerne meinen Beitrag mit euren eigenen Einschätzungen und Meinungen! Im kommenden dritten Teil der Serie zum BHKG-Entwurf beschäftige ich mich dann hauptsächlich mit Themen des Ehrenamtes. So werde ich auf die Leitung von Freiwilligen Feuerwehren, den Sprecher der Freiwilligen Feuerwehren und die Mannschaftssprecher eingehen.

Update: Mittlerweile sind bei Amazon bereits die kommentierten Versionen von Klaus Schneider und von Ralf Fischer erschienen. Für Aufgabenträger bei Feuerwehren aber auch jeden interessierten Feuerwehrmann zu empfehlen. (Affiliate Links)

Max Nüßler

Kopterflieger, Hobby-Filmer, Berufsfeuerwehrmann und Teilzeit-Blogger

Als Berufsfeuerwehrmann bin ich Teil der Berufsfeuerwehr Aachen. Ich bin dort als Einsatzleiter verantwortlich für die Führung des Teams an Einsatzstellen. Zudem bin ich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen ehrenamtlich tätig. Weiterhin arbeite ich an meinem Youtube-Kanal und meiner Webseite mit den Inhalten Feuerwehr, Drohnenflug und Film.

I am a professional Fire Fighter working at the Fire and Rescue Service of Aachen, Germany. While on shift in my role as Incident Commander I am responsible for leading the deployed units in case of an emergency. Additional I´m a Volunteer Fire Fighter in the municipaltity of Roetgen, south of Aachen.

Furthermore I run my own youtube channel and website dealing with firefighting, drone-flying and filming.