Soziale Medien bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz

In den letzten zehn Jahren hat sich die Nutzung des Internets stark verändert. Insbesondere neue Technologien wie z.B. das Smartphone haben dazu beigetragen, dass Kommunikation und Information vermehrt mobil konsumiert und durchgeführt wird. Ein schönes Beispiel hierfür ist bereits vor einiger Zeit im Netz aufgetaucht und zeigt die Unterschiede drastisch auf. Wurde die Papstwahl 2005 lediglich über SMS und Telephonie aufgenommen und geteilt, so war dies 2013 bereits komplett anders. Der Großteil der Anwesenden hat die wesentlichen Momente aufgenommen und auch online geteilt.

Diese rapide Änderung im Nutzungsverhalten und beim Umgang mit dem Internet hat ebenfalls dazu geführt, dass die klassische Nutzung von sozialen Medien ebenfalls einem Wandel unterliegt. Wurden früher meistens Fotos nachträglich vom heimischen PC eingestellt, so werden heute alle möglichen Formen von Medien erstellt und umgehend geteilt. Es entsteht somit eine allgemeine Wissensbasis, welche mitunter schneller Informationen liefert als dies durch klassische Medien der Fall ist.

An diesem Punkt stellt sich nun die Frage, inwieweit sich diese Informationen, aber auch dieser Informationskanal durch öffentliche Einrichtungen der Gefahrenabwehr, wie z.B. Feuerwehr und Katastrophenschutz nutzen lassen.

Chancen und Möglichkeiten für die Feuerwehr

1. Informationsgewinnung
Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes können insbesondere bei größeren und/oder flächendeckenden Schadenslagen die sozialen Medien für die Gewinnung von Informationen zur Lagefeststellung und Darstellung nutzen. Speziell die Möglichkeit des Teilens von Medien, insbesondere Fotos und Videos, spielt hier eine Rolle, da auf diese Weise mitunter erste visuelle Eindrücke eines betroffenen Gebietes zur Verfügung stehen können, bevor die ersten Einsatzkräfte den Schadensort erreicht haben. Dies kann sowohl die Lageeinschätzung verbessern als auch eine Möglichkeit sein, den anfahrenden Einsatzkräften bereits vorab Informationen an die Hand zu geben. Weiterhin ergibt sich durch eine kontinuierliche Beobachtung der Mitteilungen ein Bild des Schadensausmaßes, sowie der besonders betroffenen Bereiche.
Greift die Gefahrenabwehrbehörde zudem steuernd in das mediale Geschehen ein, können ggf. gezieltere Infomationen gewonnen werden. Dies lässt sich am Beispiel von Twitter recht einfach erläutern. Werden vorab sowie auch im Ereignisfall sogenannte Hashtags angelegt und öffentlich verbreitet, liefert dies bereits einen guten Filter für relevante Informationen. Geht man noch einen Schritt weiter, kann man über zusätzliche Hashtags z.B. spezifische Informationen wie Schadensmeldungen, Hilfeersuchen o.ä. abfragen. Es gibt bereits im südostasiatischen Raum verschiedene nationale und internationale Katastrophenschutzbehörden, die sich dieser Methode bedienen und im Rahmen von Flutkatastrophen, Erdbeben etc. einsetzen. Insbesondere in abgelegenen Regionen, in denen die Erreichbarkeit für die Helfer schlecht ist, konnte hierdurch ein erheblicher Zuwachs an Lageinformationen aber auch von Hilfeersuchen generiert werden. Es bleibt nun in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung, zu entscheiden, wie vertrauenswürdig die einzelne Information ist. Letztlich liefern Bilder und Videos einen recht vertrauenswürdigen Informationsgehalt, Textbeiträge lassen sich hingegen schwer einschätzen. Trotzdem ist diese Problematik nicht unbekannt. Jeder telefonische Notruf muss zunächst ernst genommen werden und kann trotzdem falsche Informationen enthalten. Sei es aufgrund der Unwissenheit des Senders oder aber auch aufgrund einer bewussten Falschinformation. Letztlich kann hier auch der Vergleich der verschiedenen Meldungen helfen, die Lage genauer einzuschätzen und die falschen Meldungen aufgrund der geringeren Anzahl von den richtigen Meldung zu separieren.

2. Gezielte Informationsweitergabe
Ein weiterer wesentlicher Mehrwert, der durch die Nutzung der sozialen Medien erzielt werden kann, ist die gezielte und gesteuerte Verbreitung von Informationen an den Bürger. Dies ist natürlich nicht ausschließlich auf das tatsächliche Schadensszenario und damit verbundene Handlungsanweisungen begrenzt. Vielmehr können und sollten diese Kanäle auch für eine regelmäßige Information und Aufklärung der Bevölkerung z.B. zur Selbsthilfe, Brandschutzaufklärung oder zur Bekanntgabe aktueller Projekte dienen. Dies schafft zum einen einen regelmäßigen Besucherzulauf, dient zudem der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben im Brand- und Bevölkerungsschutz und schafft vor allem eine Vertrauensbasis. Regelmäßige Mitteilungen sind insbesondere wichtig, damit der Nutzer einen Mehrwert erkennt und dann auch regelmäßig zurückkehrt um aktuelle Informationen zu erhalten.
Auf Grundlage dieser Basis wird dann auch den Informationen und Handlungsempfehlungen im Schadensfall mit einer höheren Akzeptanz begegnet. Schafft man es hierdurch eine Basis an Nutzern zu gewinnen, kann sowohl ein großer Nutzen für vorbeugende Maßnahmen entstehen, und zudem, neben den traditionellen Wegen über das Radio und Lautsprecherfahrzeuge, ein weiterer Informationskanal und eine zusätzliche Empfängergruppe erreicht werden.

3. Öffentlichkeitsarbeit
Ein weiterer Nutzen, der zunächst im Akutfall keine signifikanten Auswirkungen zeigt, jedoch langfristig zu einer Steigerung des Ansehens und der Akzeptanz gegenüber einer Einrichtung wie der Feuerwehr führen kann, ist die verstärkte und offensive Öffentlichkeitsarbeit über die sozialen Medien. Speziell jüngere Generationen können auf diesem Wege angesprochen werden. Hier kann ein modernes Auftreten und ein positives Image erzeugt werden, welches unter anderem auch der Nachwuchsgewinnung zuträglich sein kann. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels wird dies zunehmend an Bedeutung gewinnen, wenn man sich im Vergleich mit Mitbewerbern um die qualifiziertesten Nachwuchskräfte wiederfindet.

Gefahren, die bei der Nutzung von sozialen Medien beachtet werden müssen

Die Nutzung der neuen Medien birgt nicht nur sehr großes Potential, sie kann bei falscher und unvorbereiteter Nutzung auch sehr schnell negative Auswirkungen haben.

1. Weitergabe von Informationen und Social-Media-Guidelines
Der erste und wichtigste Punkt ist m.E. der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Medien. Analog zur Weitergabe von Informationen an Pressevertreter ist auch im Bereich der sozialen Medien vorab zu prüfen, welche Inhalte mitgeteilt werden. Schnell findet man sich im Dschungel der verschiedensten Datenschutzbestimmungen wieder, wenn man nicht vorab definiert hat, welche Informationen und Medien publiziert werden dürfen und sollen. Damit diese Entscheidung nicht dem Einzelnen überlassen bleibt, ist ein erster und wesentlicher Schritt, vor der Einrichtung entsprechender Kanäle und Accounts, die Erstellung eines gesamtheitlichen Konzepts zur Nutzung der sozialen Medien. Neben der grundlegenden Entscheidung, welche Netzwerke genutzt werden sollen, steht hier insbesondere die Definition von “Social-Media-Guidelines” im Vordergrund. Diese Richtlinie sollte insbesondere die Punkte

  • Verhalten bei der Nutzung von sozialen Medien im Auftrag der Dienststelle,
  • Definition, welche Medien und Inhalte veröffentlicht werden dürfen,
  • Benennung eines Personenkreises, der im Namen der Dienststelle schreiben darf und
  • Verhalten der Mitglieder der Dienststelle bei der privaten Nutzung der sozialen Medien

enthalten.
Speziell die private Nutzung der sozialen Medien z.B. durch Angehörige der Feuerwehr hat in der Vergangenheit bereits zu disziplinarischen und in Einzelfällen zu strafrechtlichen Verfahren geführt. Besonders die Weitergabe geschützter Informationen, meist aus Unwissenheit, kann hier schnell zu Problemen führen. Aus diesem Grund ist die Einführung von Social-Medie-Guidelines auch für Einrichtungen sinnvoll, die selbst nicht in diesen Medien aktiv sind. Dies dient zum einen der Dienststelle aber auch dem Datenschutz sowie dem Schutz der eigenen Mitarbeiter.
Hier findet Ihr zwei Beispiele für solche Richtlinien von der Feuerwehr Berlin und dem Bayrischen Jugendrotkreuz.

2. Interaktion mit den Nutzern
Ein weiterer wesentlicher Punkt, der bei der Nutzung der sozialen Medien beachtet werden muss, ist die regelmäßige und vor allem kurzfristige Interaktion mit den Nutzern. Dies fängt an bei normalen Posts, die unabhängig von einer Schadenslage erstellt und anschließend ggf. kommentiert werden. Diese sollten und müssen recht kurzfrisitg beantwortet werden. Der Bürger hat in diesem Fall einen Anspruch auf Kommunikation, dieser sollte dann auch erfüllt werden. Dies bedeutet natürlich nicht, dass 24 Stunden am Tag die einzelnen Kanäle beobachtet werden müssen. Durch eine Beschreibung der Bürozeiten im Info-Bereich kann z.B. darauf hingewiesen werden, dass normale Anfragen nicht außerhalb der Dienstzeiten beantwortet werden.
Speziell jedoch beim Schadensereignis ist es nicht mit einer Bekanntgabe von Informationen getan. Hier ist es umso wichtiger, die Beiträge regelmäßig zu kontrollieren, da die Bürger besonders in Notlagen hier eine schnelle Antwort und ggf. Hilfe erwarten. Ist man in dieser Situation nicht auf dem Laufenden, kann dies schlagartig zum Verlust des Vertrauens führen. Ist dies erst geschehen, dann ist es umso schwieriger, dieses Vertrauen wieder zurückzuerlangen. Mittlerweile ist es über Managementsysteme recht einfach mehrere Kanäle und z.B. Hashtags zu beobachten, so dass ein Mitarbeiter in der Lage ist, die gesamte Kommunikation über die sozialen Medien zu beobachten und auch zu bearbeiten. Die Folge hieraus ist, dass bei der Einrichtung eines Stabes dieses Themenfeld berücksichtigt werden sollte. Z.B. im Sachgebiet S5-Presse- und Medienarbeit, kann diese Funktion angesiedelt werden.

Fazit

Wenn ich die Chancen aber auch die Gefahren der Nutzung von sozialen Medien zusammenfasse, und wenn man sich mit diesem Thema auseinandersetzt, so komme ich zu dem Schluss, dass die Möglichkeiten die negativen Aspekte bei Weitem überwiegen. Speziell, da man die meisten Probleme erst durch die eigene falsche Handhabung hervorruft, hat man hier bei richtiger und geplanter Vorgehensweise, in der Regel das Heft des Handelns selbst in der Hand. Speziell die Möglichkeiten der schnellen Informationsgewinnung als auch der Möglichkeit zur gezielten Information der Bevölkerung ragen für mich heraus. Wenn man nun den gesetzlichen Auftrag berücksichtigt, welcher klar beschreibt, dass insbesondere die Hilfe zur Selbsthilfe und die Warnung der Bevölkerung im Schadensfall beschreibt, muss man sich die Frage stellen, ob man an den sozialen Medien und diesem zusätzlichen Informationskanal noch vorbei kommt, oder ob man nicht sogar fahrlässig handelt, wenn man um Nutzung und Nutzen dieser Medien weiß. Es muss ferner Anspruch einer jeden Katastrophenschutzbehörde sein, den Bürger bestmöglich auf das Schadensszenario vorzubereiten und im Ereignisfall einen möglichst großen Anteil der Bevölkerung zu erreichen.
Wie ist Eure Meinung zu diesem Thema? Habt ihr eventuell schon Erfahrungen bei Eurer Feuerwehr oder sonstigen Einrichtung gesammelt? Schreibt es in die Kommentare und diskutiert gerne mit!

Max Nüßler

Kopterflieger, Hobby-Filmer, Berufsfeuerwehrmann und Teilzeit-Blogger

Als Berufsfeuerwehrmann bin ich Teil der Berufsfeuerwehr Aachen. Ich bin dort als Einsatzleiter verantwortlich für die Führung des Teams an Einsatzstellen. Zudem bin ich auch bei der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen ehrenamtlich tätig. Weiterhin arbeite ich an meinem Youtube-Kanal und meiner Webseite mit den Inhalten Feuerwehr, Drohnenflug und Film.

I am a professional Fire Fighter working at the Fire and Rescue Service of Aachen, Germany. While on shift in my role as Incident Commander I am responsible for leading the deployed units in case of an emergency. Additional I´m a Volunteer Fire Fighter in the municipaltity of Roetgen, south of Aachen.

Furthermore I run my own youtube channel and website dealing with firefighting, drone-flying and filming.